Trotz Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes birgt die Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtsberatung erhebliche Haftungsrisiken, die sich der qualifizierte und seriöse Berater nicht aussetzen sollte.
Die Beratung und Begleitung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern und ihren Mandanten bei steuerrechtlich schwierigen Fragestellungen, im Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozess, im Steuerstrafverfahren oder bei der Lösung erbrechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Probleme, bei der Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmenssanierungen, Schuldenbereinigungsverfahren, Privat- und Regelinsolvenz und der Vertragsgestaltung ist daher eine unserer Kompetenzen.
Mo - Do | 09:00 Uhr - 13:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
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