Beratung für Berater

Trotz Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes birgt die Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtsberatung erhebliche Haftungsrisiken, die sich der qualifizierte und seriöse Berater nicht aussetzen sollte.

Die Beratung und Begleitung von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern und ihren Mandanten bei steuerrechtlich schwierigen Fragestellungen, im Einspruchsverfahren und Finanzgerichtsprozess, im Steuerstrafverfahren oder bei der Lösung erbrechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Probleme, bei der Gestaltung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmenssanierungen, Schuldenbereinigungsverfahren, Privat- und Regelinsolvenz und der Vertragsgestaltung ist daher eine unserer Kompetenzen.

Wir sichern absolute Verschwiegenheit, Mandantenschutz und eine kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu. Hierzu haben wir die folgenden Grundsätze geprägt:

  • Wir gewähren absoluten Mandantenschutz. Insoweit übernehmen wir prinzipiell keine Buchhaltungs- bzw. Jahresabschlussarbeiten und/oder die Erstellung von Steuererklärungen von Mandaten der mit uns zusammenarbeitenden Berater.
  • Wir wirken grundsätzlich darauf hin, dass mit etwaig notwendig werdenden neuen steuerlichen Berechnungen, der Berichtigung von Jahresabschlüssen und/oder Steuererklärungen stets der mit uns zusammenarbeitende steuerliche Berater beauftragt wird.
  • Wir sprechen keine Empfehlungen für nicht mit uns zusammenarbeitende Kanzleien aus.
  • Wir übernehmen grundsätzlich keine Mandate gegen unserer Kooperationspartner; ebenso wenig kommentieren wir die Höhe uns bekannt gewordener Steuerberater-Honorare.
  • Wir bitten prinzipiell den jeweiligen Mandanten, uns sowie den mit uns zusammenarbeitenden steuerlichen Berater von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung zu entbinden, damit eine optimale gemeinsame Betreuung gewährleistet werden kann.
  • Der mit uns zusammenarbeitenden Steuerberater erhält Abschriften sämtlicher Schriftsätze und behördlicher/gerichtlicher Schreiben.
  • Strafbefreiende Selbstanzeigen werden nur nach Abstimmung und Beteiligung des mit uns zusammenarbeitenden steuerlichen Beraters abgegeben. Gleiches gilt, wenn sich ein Mandat aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine Selbstanzeige entscheiden sollte.
  • Wir bieten schnelle und unbürokratische Hilfe; auch kurzfristig und außerhalb unserer Bürozeiten. Sprechen Sie uns an!

Erweitern Sie Ihr Beratungsspektrum durch unsere Leistung!

AMIAN Rechtsanwälte

Stolberger Straße 9
52068 Aachen

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