BGH entscheidet über digitalen Nachlass! Mit heutiger Entscheidung hat der III. Zivilsenat des BGH klargestellt, dass auch der Zugriff auf den digitalen Nachlass -wie etwa Facebook-Konten- den Erben zusteht. Geklagt hatten Eltern, denen Facebook den Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Konto der verstorbenen Tochter verweigert hatte. Der BGH entschied, dass auch das Nutzerkonto vererbbar ist (BGH, Urteil v. 12.07.2018, III ZR 183/17).