Mit einem besonders hässlichen und grausamen Fall von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz mussten wir uns heute im Rahmen einer Strafanzeige befassen.
Ein Jagdpächter hatte uns mandatiert, gegen einen Landwirt aus der Verbandsgemeinde Vordereifel Strafanzeige zu erstatten, nachdem dieser unter Außerachtlassung sämtlicher Schutzmaßnahmen eine im Geburtsvorgang befindliche Ricke (weibliches Reh) mit dem Mähwerk schwer verletzt hatte. Anschließend ließ der Landwirt die Ricke und das Kitz, dass bereits mit dem Kopf aus dem Geburtskanal herausschaute, einfach zurück. Beide verendeten qualvoll. Erst am nächsten Tag hielt der Landwirt es für nötig, den Jagdpächter zu informieren, wobei er meinte, das Kitz wäre ja eh verendet. Zynisch fügte er noch hinzu, ob der Jagdpächter sich die verendeten Tiere holen möchte oder ob die Schweine sie fressen sollen.
Mit der Angelegenheit wird sich nun die Staatsanwaltschaft Koblenz befassen müssen. Nach der Rechtsprechung sind in solchen Fällen hohe Geldstrafen, aber auch ohne weiteres Freiheitsstrafen möglich, wobei die an den Tag gelegte besondere Grausamkeit sich hier sicherlich straferhöhend auswirken wird.
Unvorstellbar ist, dass der Jagdpächter dem Landwirt ausdrücklich angeboten hatte, wildschützende Maßnahmen, die eigentlich der Landwirt zu treffen hätte, für diesen durchzuführen. Hier bieten sich besonders akustische, optische oder olfaktorische Vergrämung an, aber auch die zielführende Suche nach Wild mit Drohne und Wärmebildkamera.
Ein Anruf hätte genügt, um Tierleid zu vermeiden – aber offensichtlich war das schon zu viel verlangt. Wir werden weiter berichten.