BGH entscheidet über digitalen Nachlass! Mit heutiger Entscheidung hat der III. Zivilsenat des BGH klargestellt, dass auch der Zugriff auf den digitalen Nachlass -wie etwa Facebook-Konten- den Erben zusteht. Geklagt hatten Eltern, denen Facebook den Zugang zu dem seit fünfeinhalb Jahren gesperrten Konto der verstorbenen Tochter verweigert hatte. Der BGH entschied, dass auch das Nutzerkonto
Nur ungern möchte man sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig zu sein. Dennoch gilt es, mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die richtigen Personen über Ihr Leben und Ihr Lebenswerk entscheiden, wenn Sie hierzu nicht mehr in der Lage sind! Bestimmen Sie selbst die Person Ihres Vertrauens, die