Gesellschaftsrecht will gekonnt sein! Gesellschaftsverträge sind per se keine Verträge von der Stange, sondern hier muss das künftige Zusammenleben der verschiedenen Gesellschafter mit ihren unterschiedlichen Interessenslagen abgebildet werden, um einen bestmöglichen Ausgleich zu finden. Denn wenn ein Gesellschafter dominiert, sorgt das zwar für Ruhe in der Gesellschaft, aber noch lange nicht für Frieden.
Gleiches gilt, wenn man sich an einem Unternehmen maßgeblich oder als Minderheitengesellschafter beteiligen möchte. Eine solche Unternehmensbeteiligung muss aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln betrachtet werden, um sicher zu stellen, dass der damit bezweckte Erfolg auch tatsächlich eintreten kann.
Hier hilft neben dem juristischen Handwerkszeug des Gesellschaftsrechts insbesondere auch die hohe Erfahrung des anwaltlichen Beraters bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Unternehmenskaufverträgen. Entsprechendes gilt auch für den Verkauf von Unternehmen, da oftmals der Verkäufer besondere Gegebenheiten seines Lebenswerkes langfristig sichern will.
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