Auch das Strafrecht und die Strafverteidigung gehört zu unseren Kompetenzen, wobei unser Schwerpunkt im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht liegt.
- Gegen Sie wurde ein Ermitttlungsverfahren eingeleitet?
- Sie sind Betroffener einer Durchsuchungsmaßnahme?
- Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen?
Gerade im Strafrecht ist schnelles und besonnenes Handeln oberste Priorität! Sie haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger hinzuzuziehen und sich gegen die erhobenen Vorwürfe zur Wehr zu setzen!
Unser Rat:
- Machen Sie keine Aussage, bevor Sie nicht mit uns Rücksprache gehalten haben - ein Schweigen kann nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden!
- Sie wurden verhaftet? Bestehen Sie darauf, einen Verteidiger kontaktieren zu dürfen!
- Rufen Sie uns sofort an, sobald Ihnen die Eröffnung eines gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben wird oder Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde!
- Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie Betroffener einer Durchsuchung sind! Bestehen Sie auf der Hinzuziehung eines Verteidigers!
- Lassen Sie sich nicht ohne unseren ausdrücklichen Rat auf Deals oder Versprechen der Ermittlungsbehörden ein, die oftmals nur gemacht werden, um Sie zu einer Aussage zu bewegen!
Unsere Anwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung im Strafrecht und in der Strafverteidigung - darum scheuen Sie sich nicht, uns anzurufen! Wir sind gerne für Sie da!